Bundesgerichtsentscheid

Untersuchungshaft

7B_796/2026Entscheid vom 07.07.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Bern führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Anlagebetrugs, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Geldwäscherei und mutmasslicher Beteiligung an einer kriminellen Organisation im Zusammenhang mit Callcentern in Kiew und einem weit verzweigten Firmengeflecht. Nach seiner Festnahme in Athen und Auslieferung in die Schweiz wurde A.________ im Januar 2025 in Untersuchungshaft versetzt; die Haft wurde mehrfach verlängert. Streitgegenstand vor Bundesgericht war die erneute Verlängerung der Untersuchungshaft bis 19. Oktober 2026 beziehungsweise das Begehren um Haftentlassung oder eventualiter eine kürzere Verlängerung.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigt den dringenden Tatverdacht hinsichtlich gewerbsmässigen Betrugs, gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und schwerer Geldwäscherei. Der Beschwerdeführer setzt sich mit den vorinstanzlichen Erwägungen und den zahlreichen Indizien aus den bisherigen Haftentscheiden und den Untersuchungsergebnissen nicht genügend substanziiert auseinander. Auch die Annahme ausgeprägter Fluchtgefahr verletzt kein Bundesrecht, da weiterhin erhebliche Auslandsbezüge, fehlende Bindungen zur Schweiz sowie eine empfindliche Straferwartung bestehen. Schliesslich erachtet das Bundesgericht die Haft als verhältnismässig: Angesichts der Schwere und Komplexität des Verfahrens, des ausserordentlichen Aktenumfangs und der noch ausstehenden Untersuchungsschritte durfte die Haft ausnahmsweise um sechs Monate nach Art. 227 Abs. 7 StPO verlängert werden.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. Die Verlängerung der Untersuchungshaft bis zum 19. Oktober 2026 bleibt bestehen.

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