Déni de justice; irrecevabilité du recours en matière pénale (motivation insuffisante)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdefuehrer wandte sich an das Bundesgericht, nachdem die Praesidentin der Strafkammer des Waadtlaender Kantonsgerichts eine erneute Ueberpruefung ihrer frueheren Entscheidung, in welcher provisorische Massnahmen abgelehnt wurden, verweigerte. Streitpunkt war die Nutzung und der Schutz von beschlagnahmten Computerdaten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens.
Erwägungen
Der Beschwerdefuehrer hat es trotz Forderungen von Art. 42 Abs. 1 und 2 LTF versaeumt, systematisch darzulegen, wie die angefochtene kantonale Entscheidung das Bundesrecht verletzt oder grundrechtliche Ansprueche missachtet. Allgemeine Behauptungen und wiederholte Argumente ohne substantielle Beweise reichen nicht aus, um eine hinreichende Motivation des Rechtsmittels zu erreichen.
Entscheid
Das Bundesgericht erachtet die Beschwerde als offensichtlich unzulaessig und weist sie ab.
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