Établissement d'un profil ADN
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________, ein guineischer Staatsangehöriger, wurde in der Schweiz wegen illegalem Aufenthalt sowie mehrfacher Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Der Genfer Staatsanwalt ordnete am 2. Juni 2025 die Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers zur Aufklärung möglicher weiterer Straftaten an; dieser widersprach der Maßnahme bis vor das Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Rechtmäßigkeit der Anordnung basierend auf Artikel 255 Absatz 1bis StPO. Es stellte fest, dass keine hinreichenden konkreten Indizien für eine Verbindung des Beschwerdeführers mit weiteren schwerwiegenden Straftaten bestanden. Die früheren Verurteilungen lagen teils mehr als acht Jahre zurück und rechtfertigten nicht die Erstellung eines DNA-Profils gemäß den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität.
Entscheid
Das Bundesgericht hebt die Anordnung zur Erstellung des DNA-Profils auf und ordnet an, dass ein bereits erstelltes Profil sowie dessen Eintrag in die nationale DNA-Datenbank CODIS gelöscht werden müssen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
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