Bundesgerichtsentscheid

Indemnité défenseur d'office (retrait du recours)

7B_927/2026Entscheid vom 10.08.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens war die Entschädigung eines amtlichen Verteidigers in einer Strafsache vor dem Bundesgericht. Rechtsanwalt A.________ hatte gegen einen Entscheid der Genfer Chambre pénale de recours Beschwerde erhoben. Mit Eingabe vom 6. August 2026 erklärte er den Rückzug der Beschwerde.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass ein ausdrücklich erklärter Rückzug der Beschwerde nach Art. 32 Abs. 2 BGG zur Abschreibung des Verfahrens führt. Bei einem Rückzug gilt die beschwerdeführende Partei prozessual als unterliegend im Sinne von Art. 66 Abs. 1 BGG. Da der Rückzug in einem frühen Verfahrensstadium erfolgte, war jedoch nur von einem geringen Verfahrensaufwand des Bundesgerichts auszugehen.

Entscheid

Das Bundesgericht nahm den Rückzug der Beschwerde zur Kenntnis und schrieb das Verfahren 7B_927/2026 als erledigt ab.

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