Bundesgerichtsentscheid

Ordonnance de non-entrée en matière

7B_930/2025Entscheid vom 07.04.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ erstattete Strafanzeige gegen seine Ex-Frau B.________ wegen einfacher Körperverletzung, einfacher Tätlichkeiten und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, nachdem ihr gemeinsamer Sohn C.________ geflüchtet war und Misshandlungen berichtet hatte. Das Genfer Strafamt und die Beschwerdekammer lehnten eine Einleitung des Strafverfahrens ab, weil die Beweislage widersprüchlich erschien und keine objektiven Hinweise auf Misshandlungen vorlagen. A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte unter dem Gesichtspunkt der Willkür, ob die kantonale Instanz das in dubio pro duriore beachtet und die Beweise rechtmässig gewürdigt hat. Es stellte fest, dass die widersprüchlichen Kinderaussagen, die Videoanhörung nach dem NICHD-Protokoll und weitere Indizien zulässig unterschiedlich gewichtet werden durften und keine zwingende Notwendigkeit für zusätzliche Beweise bestand. Damit lag kein willkürlicher Verzicht auf weitere Ermittlungen vor.

Entscheid

Der Rekurs wird abgewiesen.

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