Bundesgerichtsentscheid

Einstellung

7B_955/2025Entscheid vom 17.06.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die A.________ AG zeigte zwei ehemalige Verwaltungsräte wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung an, weil sie 2018 eine Wohnung mit Einstellplatz angeblich deutlich unter Wert verkauft hätten. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Untersuchung eingestellt und das Obergericht die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen hatte, gelangte die Gesellschaft ans Bundesgericht und verlangte die Fortsetzung beziehungsweise Ergänzung der Strafuntersuchung.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass eine Privatklägerschaft nach Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG nur beschwerdeberechtigt ist, wenn sie hinreichend substanziiert darlegt, welche zivilrechtlichen Ansprüche vom angefochtenen Entscheid betroffen sind. Die Beschwerdeführerin machte zwar einen Schaden aus einem angeblich unterpreisigen Verkauf geltend, zeigte aber nicht auf, weshalb neben dem von ihr selbst behaupteten Rückübertragungsanspruch aus einer bereits erhobenen Grundbuchberichtigungsklage zusätzlich ein Schadenersatzanspruch gegen die Beschuldigten bestehen soll. Auch die angerufenen Verfahrensrügen vermochten keine selbstständige formelle Rechtsverweigerung zu begründen, sondern zielten auf eine materielle Überprüfung der Einstellung ab.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb die Einstellung der Strafuntersuchung bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Strafprozess ansehen

Verwandte Entscheide