Bundesgerichtsentscheid

Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_735/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 16. September 2025

7F_19/2026Entscheid vom 18.05.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ stellte ein Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil 7B_735/2025 vom 16. September 2025, mit dem auf seine frühere Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich nicht eingetreten worden war. Im Revisionsverfahren wurde ihm eine Frist und anschliessend eine gesetzlich vorgeschriebene Nachfrist zur Leistung eines Kostenvorschusses angesetzt, die unbenutzt verstrichen. Streitgegenstand war, ob auf das Revisionsgesuch eingetreten werden kann.

Erwägungen

Wer das Bundesgericht anruft, hat gemäss Art. 62 Abs. 1 BGG einen Kostenvorschuss zu leisten. Der Gesuchsteller erhielt zunächst eine ordentliche Frist und danach eine nicht erstreckbare Nachfrist nach Art. 62 Abs. 3 BGG; beide Verfügungen wurden ihm nachweislich zugestellt. Da der Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht einging, waren die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Eintreten auf das Revisionsgesuch nicht erfüllt. Das Bundesgericht hielt zudem fest, dass es sich vorbehalte, weitere offensichtlich unbegründete Eingaben in dieser Sache ohne förmliche Erledigung zu den Akten zu legen.

Entscheid

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten. Damit bleibt das Urteil 7B_735/2025 unverändert bestehen.

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