Bundesgerichtsentscheid

Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_461/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 25. Juni 2025

7F_25/2026Entscheid vom 28.05.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Dem Revisionsgesuch lag das bundesgerichtliche Urteil 7B_461/2025 vom 25. Juni 2025 zugrunde, mit dem auf eine Beschwerde von A.________ gegen einen bernischen Haftentscheid betreffend Untersuchungshaft nicht eingetreten worden war. Mit Eingabe vom 18. April 2026 verlangte A.________ sinngemäss die Aufhebung oder Wiedererwägung dieses Urteils.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass seine Urteile mit der Ausfällung rechtskräftig werden und nur unter den abschliessend in Art. 121 ff. BGG geregelten Revisionsgründen überprüft werden können. Revisionsgründe sind innert der gesetzlichen Fristen und in gedrängter Form zu begründen; bei den angerufenen Gründen nach Art. 121 lit. a und d BGG beträgt die Frist 30 Tage ab Eröffnung des vollständigen Entscheids. Da das frühere Urteil am 7. Juli 2025 zugestellt worden war, lief die Frist am 8. September 2025 ab, weshalb die erst am 18. April 2026 eingereichte Eingabe offensichtlich verspätet war. Zudem zeigte der Gesuchsteller keinen tauglichen Revisionsgrund auf, und der unbelegte Vorwurf, das Bundesgericht habe Akten des Obergerichts nicht berücksichtigt, genügte den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht.

Entscheid

Auf das Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten. Das frühere Urteil 7B_461/2025 blieb damit unverändert bestehen.

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