Bundesgerichtsentscheid

Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_289/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 6. Mai 2026

7F_34/2026Entscheid vom 07.08.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ stellte ein Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil 7B_289/2026 vom 6. Mai 2026. In jenem früheren Verfahren war das Bundesgericht auf ihre Beschwerde gegen einen Beschluss des Kantonsgerichts Basel-Landschaft wegen eines offensichtlichen Begründungsmangels nicht eingetreten. Mit dem Revisionsgesuch verlangte sie eine neue Beurteilung unter Berücksichtigung eines neu eingereichten Arztzeugnisses.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass seine Urteile mit der Ausfällung in Rechtskraft erwachsen und nur bei Vorliegen der in Art. 121-123 BGG abschliessend geregelten Revisionsgründe überprüft werden können. Bei einem Revisionsgesuch gegen einen Nichteintretensentscheid muss sich der geltend gemachte Revisionsgrund auf die Gründe des Nichteintretens beziehen. Das frühere Urteil beruhte ausschliesslich auf einem offensichtlichen Begründungsmangel, weshalb im damaligen Verfahren keine materielle Prüfung stattfand. Die Gesuchstellerin zeigte keinen gesetzlichen Revisionsgrund auf; insbesondere begründet das Begehren um neue Beurteilung unter Hinweis auf ein neu eingereichtes Arztzeugnis keinen tauglichen Revisionsgrund im vorliegenden Verfahren.

Entscheid

Das Revisionsgesuch wurde abgewiesen. Das bundesgerichtliche Urteil 7B_289/2026 bleibt unverändert bestehen.

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