Bundesgerichtsentscheid

Ergänzungsleistung zur AHV/IV

8C_11/2026Entscheid vom 01.07.2026ErgänzungsleistungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Dem Beschwerdeführer wurde zunächst eine IV-Rente bei einem Invaliditätsgrad von 42,5 % und später rückwirkend ab 1. Januar 2024 eine solche bei 52 % zugesprochen. Das Amt für Zusatzleistungen verneinte EL für die Zeit vom 1. Februar bis 31. Oktober 2024, bejahte einen Anspruch aber ab 1. November 2024. Streitig war vor Bundesgericht, ob dem Beschwerdeführer für den früheren Zeitraum zu Unrecht ein hypothetisches Mindesterwerbseinkommen angerechnet wurde.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass sich die EL-Organe bei der invaliditätsbedingten Erwerbsfähigkeit grundsätzlich an die Beurteilung der IV zu halten haben und keine eigene medizinische Einschätzung vornehmen müssen, wenn eine aktuelle IV-Verfügung vorliegt. Der vom Hausarzt erwähnte psychische Zustand vermochte daran nichts zu ändern, zumal dieser Bericht die IV-rechtliche Beurteilung nicht erschütterte und keine überwiegend wahrscheinliche gesundheitliche Verschlechterung belegt war. Nach Art. 11a Abs. 1 ELG und Art. 14a Abs. 2 ELV gilt die widerlegbare Vermutung, dass teilinvalide Personen ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen können; zu deren Widerlegung braucht es insbesondere ausreichende erfolglose Arbeitsbemühungen oder stichhaltige invaliditätsfremde Gründe. Solche Umstände waren hier nicht dargetan, und auch das Alter des Beschwerdeführers vor Vollendung des 60. Altersjahrs genügte nicht, um die Unverwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit nachzuweisen.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Für die Zeit vom 1. Februar bis 31. Oktober 2024 besteht kein Anspruch auf EL, weil dem Beschwerdeführer zu Recht ein hypothetisches Mindesterwerbseinkommen von Fr. 20'100.- angerechnet wurde.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Ergänzungsleistung ansehen

Verwandte Entscheide