Bundesgerichtsentscheid

Prestazione complementare all'AVS/AI (presupposto processuale)

8C_269/2026Entscheid vom 03.08.2026ErgänzungsleistungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Tessiner Ausgleichskasse setzte den Anspruch von A.________ auf EL fest und rechnete dabei seiner nicht invaliden, nicht erwerbstätigen Ehefrau ab 1. März 2024 ein hypothetisches Einkommen an. Das kantonale Versicherungsgericht hiess die Beschwerde gut und wies die Sache zur weiteren Abklärung der konkreten beruflichen und medizinischen Situation der Ehefrau sowie zur neuen Entscheidung über den EL-Anspruch ab 1. Januar 2023 an die Kasse zurück. Dagegen gelangte die Kasse an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht qualifizierte den kantonalen Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid, weil er das Verfahren nicht abschliesst und das Ergebnis von weiteren Abklärungen abhängt. Ein solcher Entscheid ist nach Art. 93 BGG nur anfechtbar, wenn ein nicht wiedergutzumachender rechtlicher Nachteil droht oder mit einer sofortigen Gutheissung unmittelbar ein Endentscheid herbeigeführt werden könnte. Die Kasse zeigte keinen solchen rechtlichen Nachteil auf; die geltend gemachten Mehrkosten und die Verfahrensverlängerung genügen dafür nicht. Auch ist nicht ersichtlich, dass die Vorinstanz die Kasse bereits zu einer aus ihrer Sicht rechtswidrigen materiellen Entscheidung verpflichtet hätte.

Entscheid

Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wurden als offensichtlich unzulässig erklärt. Auf das Rechtsmittel der Kasse trat das Bundesgericht nicht ein.

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