Assurance-accidents (rente d'invalidité, indemnité pour atteinte à l'intégrité)
Zusammenfassung
Sachverhalt
A. arbeitete 2008 teilzeitlich als Concierge und war daneben als nicht versicherte Tagesmutter tätig. Nach einem schweren Schulterunfall 2008 und mehreren Operationen erhielt sie ab Oktober 2017 eine volle IV-Rente. Ab September 2021 verwehrte Helsana eine ergänzende LAA-Rente praktisch vollständig und setzte die Integritätsentschädigung auf insgesamt 35 % fest, woraufhin A. das Bundesgericht anrief.
Erwägungen
Bei der Ermittlung der LAA-Rentenergänzung nach Art. 20 LAA ist gemäss Art. 32 OLAA nur der Teil der AI-Rente zu berücksichtigen, der auf die obligatorisch versicherte Erwerbstätigkeit entfällt (hier 50 %). Die integritätsrechtliche Bemessung erfordert aufgrund divergierender medizinischer Gutachten eine ergänzende richterliche Expertise. Damit ergeben sich für beide Anspruchspunkte neue Feststellungen.
Entscheid
Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen: Helsana hat die Rentenergänzung unter Berücksichtigung nur der Hälfte der AI-Rente neu zu berechnen, und die kantonalen Instanzen haben eine ergänzende medizinische Begutachtung zur Festlegung des Integritätssatzes durchzuführen. Im Übrigen wird der Rekurs abgewiesen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Unfallversicherung ansehen