Bundesgerichtsentscheid

Assurance-accidents (lien de causalité)

8C_17/2026Entscheid vom 29.06.2026UnfallversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der 1993 geborene Beschwerdeführer erlitt am 13. Mai 2022 auf einer Baustelle einen Unfall, als ihm ein rund 700 kg schweres Metallpaneel auf das rechte Bein fiel. Die SUVA erbrachte zunächst Leistungen, stellte diese aber per 31. März 2024 ein mit der Begründung, der status quo sine sei erreicht und die verbleibenden Beschwerden beruhten auf einem vorbestehenden beidseitigen chronischen Sprunggelenksleiden. Streitig war, ob über dieses Datum hinaus weiterhin ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den Beschwerden am rechten unteren Bein besteht.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass die Leistungspflicht nach UVG bei vorbestehenden Leiden erst entfällt, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der Gesundheitsschaden nicht mehr natürlich kausal auf den Unfall zurückzuführen ist; die Beweislast für das Dahinfallen des Kausalzusammenhangs trägt der Versicherer. Zwar ging der SUVA-Arzt davon aus, eine traumatische Muskelruptur heile normalerweise innert weniger Monate, doch genügt ein Verweis auf einen üblichen Heilungsverlauf nicht, um im konkreten Fall den status quo sine nachzuweisen. Da die unfallbedingte Muskelverletzung weiterhin bestand und kein medizinisches Element belegte, dass diese auch ohne Unfall eingetreten wäre, durfte der natürliche Kausalzusammenhang per 31. März 2024 nicht verneint werden.

Entscheid

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, der kantonale Entscheid und der Einspracheentscheid der SUVA wurden aufgehoben. Die Sache wurde an die SUVA zurückgewiesen, damit sie den medizinischen Sachverhalt ergänzend abklärt und über die Leistungen über den 31. März 2024 hinaus neu entscheidet.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Unfallversicherung ansehen

Verwandte Entscheide