Unfallversicherung (Prozessvorausetzung)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen den Entscheid der Suva, die Leistungen per 30. Juni 2024 einzustellen, und beantragte deren Fortsetzung sowie zusätzliche Leistungen. Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt bestätigte den Einspracheentscheid der Suva, woraufhin der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Eingabe des Beschwerdeführers keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung enthielt. Es fehlte eine konkrete Auseinandersetzung mit den zentralen Erwägungen der Vorinstanz und der Nachweis, dass Bundesrecht verletzt wurde. Rechtsmittelfristen sind nicht erstreckbar, und ein unzureichend begründetes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ändert daran nichts.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, jedoch werden keine Gerichtskosten erhoben.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Unfallversicherung ansehen