Invalidenversicherung (Rückzug)
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ erhob am 11. März 2026 Beschwerde beim Bundesgericht gegen einen Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Februar 2026 in einer Angelegenheit der Invalidenversicherung. Mit Schreiben vom 6. Juli 2026 zog er seine Beschwerde wieder zurück. Streitgegenstand vor Bundesgericht war damit nicht mehr materiell die IV-Sache, sondern die prozessuale Folge des Rückzugs.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer seine beim Bundesgericht anhängige Beschwerde ausdrücklich zurückgezogen hat. Ein wirksamer Rückzug beendet das Verfahren, ohne dass über die materielle Streitfrage entschieden wird. Gestützt auf Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP ist die Sache in einem solchen Fall im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als erledigt abzuschreiben.
Entscheid
Das Bundesgericht schrieb das Verfahren infolge Rückzugs der Beschwerde ab. Ein materieller Entscheid in der IV-Sache erging nicht.
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