Unfallversicherung (Prozessvoraussetzung)
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ verlangt von der Suva weitergehende Leistungen für einen Unfall vom 23. Mai 2024 über den 11. November 2024 hinaus. Die Suva wies dies ab, und das Versicherungsgericht Aargau bestätigte den Einspracheentscheid. Gegen dieses Urteil richtet sich die Beschwerde ans Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte, ob der Beschwerdeführer die Verletzung von Bundesrecht und die Unrichtigkeit der Sachverhaltsfeststellungen konkret dargelegt habe. Es erachtete die Rügen zu Unfallschwere und Heilungsverlauf als pauschal und unzureichend begruendet. Auch die nach Einspracheentscheid eingereichten Arztberichte seien als entscheidwesentlich nicht hinreichend substanziert vorgebracht worden.
Entscheid
Das Bundesgericht trat aufgrund offenkundiger Begründungsmängel nicht auf die Beschwerde ein.
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