Bundesgerichtsentscheid

Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung)

8C_208/2026Entscheid vom 29.04.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ meldete sich im Juli 2024 bei der IV zum Leistungsbezug an. Mit Verfuegung vom 7. Oktober 2025 lehnte die IV-Stelle Bern eine Invalidenrente ab, welche das Verwaltungsgericht Bern am 9. Februar 2026 bestaetigte. A.________ verlangt im bundesgerichtlichen Verfahren die Zusprechung einer ganzen Rente.

Erwägungen

Das Bundesgericht prueft ausschliesslich die geruegten Bundesrechtsverstoesse und stuetzt sich auf den vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt. Es erachtet das Gutachten der medexperts ag vom 20. August 2025 als beweiskraeftig, da der Beschwerdefuehrer keine konkreten Maengel aufgezeigt hat. Eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes oder anderweitiges Bundesrecht liegt nicht vor.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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