Assicurazione contro la disoccupazione (presupposto processuale)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin beantragte die Übernahme der Kosten für einen von der Rotkreuzorganisation angebotenen Kurs im Bereich Gesundheitswesen durch die Arbeitslosenversicherung. Das kantonale Versicherungsgericht wies ihre Beschwerde ab, da keine konkreten Anstellungsaussichten im Gesundheitssektor nachgewiesen wurden.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin es versäumte, den Entscheid des kantonalen Gerichts ausreichend zu begründen und eine konkrete Verletzung von Bundesrecht darzulegen. Es genügt nicht, lediglich allgemeine Aussagen über den Arbeitsmarkt oder persönliche Präferenzen vorzubringen.
Entscheid
Das Bundesgericht erklärt die Beschwerde als unzulässig und erhebt keine Verfahrenskosten. Die beantragte unentgeltliche Rechtspflege wird gegenstandslos.
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