Bundesgerichtsentscheid

Assurance-accidents (condition de recevabilité)

8C_222/2026Entscheid vom 01.04.2026UnfallversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour de justice de Genève ein, die seinen Einspruch gegen eine Verfügung der Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) abgewiesen hatte. Streitgegenstand war die Frage der Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte von Amtes wegen die Zulässigkeit der Beschwerde und stellte fest, dass gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG die Frist zur Einreichung der Beschwerde 30 Tage beträgt. Da der Beschwerdeführer den angefochtenen Entscheid am Freitag, dem 13. Februar 2026 entgegennahm, begann die Frist am 14. Februar 2026 und endete am 16. März 2026. Die am 18. März 2026 eingereichte Beschwerde wurde somit als verspätet erklärt.

Entscheid

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt.

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