Bundesgerichtsentscheid

Assurance-accidents (condition de recevabilité)

8C_258/2026Entscheid vom 07.05.2026UnfallversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der 1986 geborene Beschwerdefuehrer war seit 2008 als Informatiker bzw. IT-Techniker taetig. Sein Arbeitgeber meldete der SUVA im Januar 2024 eine vollstaendige Arbeitsunfaehigkeit vom 19. April bis 12. Juni 2022 wegen Long Covid. Streitig war, ob die Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit im Sinne der UV anzuerkennen und deshalb eine Leistungspflicht der SUVA zu bejahen sei.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass eine Beschwerde nach Art. 42 BGG Antraege und eine hinreichende Begruendung enthalten muss, welche sich mit den tragenden Erwaegungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzt. Die Vorinstanz hatte verneint, dass der Beschwerdefuehrer an einem Arbeitsplatz mit spezifisch erhoehter Ansteckungsgefahr taetig gewesen sei, wie dies nach Art. 9 Abs. 1 UVG fuer die Anerkennung einer Berufskrankheit erforderlich waere; zudem falle Covid-19 als infektiöse Krankheit unter Anhang 1 UVV, weshalb Art. 9 Abs. 2 UVG nicht anwendbar sei. Die Eingabe des Beschwerdefuehrers beschraenkte sich im Wesentlichen auf appellatorische Kritik zu seinem Gesundheitszustand, zum Verhalten des Arbeitgebers und zu staatlichen sowie sanitaeren Behoerden, ohne darzulegen, inwiefern die vorinstanzliche Anwendung von Art. 9 UVG bundesrechtswidrig sein soll. Auch sein Begehren, Covid-19 als biochemische Waffe feststellen zu lassen, lag ausserhalb des Streitgegenstands. Damit war die Beschwerde offensichtlich ungenuegend begruendet und unzulaessig.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten. Damit blieb der kantonale Entscheid bestehen, wonach kein Anspruch auf Leistungen der UV wegen einer anerkannten Berufskrankheit besteht.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Unfallversicherung ansehen

Verwandte Entscheide