Bundesgerichtsentscheid

Assurance-accidents (indemnité journalière; rente d'invalidité)

8C_27/2026Entscheid vom 20.05.2026UnfallversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der 1975 geborene Versicherte erlitt am 23. August 2021 ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit neurologischen und psychiatrischen Folgen und war bei SWICA UVG-versichert. SWICA stellte die Heilbehandlung per sofort und das Taggeld per 30. November 2023 ein, sprach jedoch eine Integritätsentschädigung sowie nach Einsprache eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 14 % zu. Streitig vor Bundesgericht waren die weitere Ausrichtung von Taggeld ab 1. Dezember 2023 sowie eventualiter ein höherer Invaliditätsgrad.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte die vorinstanzliche Beurteilung, wonach der Gesundheitszustand spätestens Ende November 2023 als stabilisiert galt, weil laut der polydisziplinären BEM-Expertise keine namhafte Besserung mehr zu erwarten war. Die von der behandelnden Neurologin vorgeschlagene Rehabilitation diente nach Auffassung des Gerichts nicht einer wesentlichen kurativen Verbesserung, sondern dem Umgang mit den verbleibenden Unfallfolgen. Auch die Annahme einer Arbeitsfähigkeit von 80 % in leidensangepasster Tätigkeit wurde als schlüssig erachtet, da die psychiatrische Einschätzung im Ergänzungsgutachten in nachvollziehbarer Weise mit den neurologischen Hauptbefunden abgestimmt wurde. Für den Validenlohn durfte auf den zuletzt bei B.________ Sàrl erzielten Lohn abgestellt werden, während ein höherer früherer Verdienst oder eine behauptete bevorstehende Beförderung nicht überwiegend wahrscheinlich waren; ebenso blieb es beim Invalidenlohn mit einem Abzug von 5 %.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Es bleibt bei der Einstellung des Taggelds per 30. November 2023 und bei der Invalidenrente auf der Grundlage eines Invaliditätsgrades von 14 %.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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