Bundesgerichtsentscheid

Invalidenversicherung (Invalidenrente; Revision)

8C_295/2025Entscheid vom 08.07.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die 1967 geborene Versicherte meldete sich nach mehreren früheren erfolglosen Rentengesuchen im Juni 2022 erneut bei der IV an. Gestützt auf ein polydisziplinäres SMAB-Gutachten verneinte die IV-Stelle Bern mit Verfügung vom 1. November 2024 einen Rentenanspruch, was das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte. Vor Bundesgericht war streitig, ob die Arbeitsfähigkeit, insbesondere aus psychiatrischer und internistischer Sicht, bundesrechtskonform beurteilt worden war.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass bei der Neuanmeldung die Revisionsgrundsätze analog gelten und die Vorinstanz dem SMAB-Gutachten zu Recht vollen Beweiswert beigemessen hatte. Hinsichtlich der psychischen Beschwerden durfte sie wegen gezielter Manipulation der neuropsychologischen Testergebnisse und weiterer deutlicher Hinweise auf Aggravation von einer nicht authentischen Beschwerdepräsentation ausgehen, sodass eine psychiatrisch bedingte Arbeitsunfähigkeit nicht nachgewiesen war. Auch die Adipositas begründete nach den verbindlichen Feststellungen keine zusätzliche Einschränkung in einer angepassten leichten bis mittelschweren Tätigkeit, weshalb keine ergänzende internistische Erörterung erforderlich war.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Es bleibt dabei, dass kein Anspruch auf eine Invalidenrente besteht.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Invalidenversicherung ansehen

Verwandte Entscheide