Assurance-accidents (rechute)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer, der 2012 eine Knieverletzung erlitt, meldete 2023 eine angebliche Verschlechterung seines Zustands (Rechute) bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (CNA). Die CNA lehnte eine Übernahme der beantragten Leistungen ab, da keine relevante Verschlechterung festgestellt wurde, was vom kantonalen Gericht bestätigt wurde.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass keine objektiven Hinweise auf eine signifikante Verschlechterung des Gesundheitszustands des Beschwerdeführers vorliegen. Die neurologischen Untersuchungen ergaben keine neuen organischen Befunde, sondern lediglich funktionale Beschwerden, welche bereits bei der Stabilisierung des Gesundheitszustands 2019 bekannt waren. Die Argumente des Beschwerdeführers wurden als unbegründet zurückgewiesen, da sie keine neuen tatsächlichen oder rechtlichen Aspekte lieferten.
Entscheid
Der Beschwerde wurde keine Folge gegeben. Die Ablehnung der Leistungen durch die CNA wurde bestätigt.
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