Assurance-invalidité (nouvelle demande; procédure de première instance)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Versicherte hat nach erfolglosen früheren Gesuchen im September 2024 erneut eine Leistungsneuanfrage wegen Verschlechterung einer Gonarthrose eingereicht. Das IV-Amt lehnte das Eintreten ab, da keine wesentlichen neuen Tatsachen vorlägen. Die kantonale Versicherungsgerichtsbarkeit bestätigte dies und wies auf Gesuch um öffentliche Verhandlung nicht ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass das Recht auf öffentliche Verhandlung gemäss Art. 6 EMRK nur ausnahmsweise versagt werden darf und eine klare, unmissverständliche Gesuchsstellung verlangt ist. Die kantonale Instanz hatte die beantragten Debatten lediglich mit Hinweis auf die mutmassliche Offensichtlichkeit der Unbegründetheit des Rekurses abgelehnt, ohne dies näher zu begründen. Damit wurde das Gehörsrecht verletzt und das Verbot arbiträrer Verfahren gewahrt, weshalb die Verfügung aufzuheben und die Sache zurückzuweisen ist.
Entscheid
Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen mit dem Auftrag, die beantragten öffentlichen Debatten durchzuführen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Invalidenversicherung ansehen