Invalidenversicherung (Invalidenrente; Revision)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Nach einem schweren Unfall 2006 erhielt A. ab 2007 eine abgestufte Invalidenrente. Nach Observationen der Haftpflichtversicherung 2017–2018 eröffnete die IV-Stelle ein Revisionsverfahren und hob die Rente rückwirkend per 1. Juni 2017 auf. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen wies seine Beschwerde ab.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigt, dass die Beobachtungs- und Gutachtungsergebnisse eine anspruchserhebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes spätestens ab Juni 2017 belegen und eine volle Arbeitsfähigkeit rechtfertigen. Es hält die Beweiswuerdigung der Vorinstanz fuer nicht willkuerlich und befand die Anwendung der Vorschriften zur Rentenrevision und Meldepflicht als korrekt. Weitere Abklärungen waren nicht erforderlich, da das multidisziplinäre ZVMB-Gutachten als beweiskraeftig gilt.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen und die rückwirkende Aufhebung der Invalidenrente bestätigt.
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