Unfallversicherung (Valideneinkommen; Invalideneinkommen; Parallelisierung der Vergleichseinkommen)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der 1976 geborene Versicherte verletzte sich 2021 bei der Arbeit am rechten Handgelenk; die Suva übernahm Heilbehandlung und Taggelder, stellte die Leistungen ab 30. Juni 2023 weitgehend ein und verneinte einen Rentenanspruch. Das Versicherungsgericht Aargau sprach ihm ab 1. Juli 2023 dennoch eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 17 % zu. Streitig war vor Bundesgericht, ob bei der Invaliditätsbemessung eine Parallelisierung der Vergleichseinkommen zulässig war.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte, dass für die Prüfung einer Parallelisierung nicht auf LSE-Durchschnittslöhne abzustellen ist, wenn im betroffenen Berufszweig ein allgemeinverbindlich erklärter GAV besteht; massgebend ist dann, ob der tatsächlich erzielte Validenlohn unter dem GAV-Mindestlohn liegt. Da der Versicherte als Monteur von Photovoltaikanlagen bei einer dem GAV der Schweizerischen Elektrobranche unterstellten Arbeitgeberin angestellt war, war dieser GAV aufgrund der betrieblichen Zugehörigkeit massgebend. Sein hypothetischer Validenlohn von Fr. 63'700.– lag über dem einschlägigen GAV-Mindestlohn von Fr. 58'500.–, weshalb die von der Vorinstanz vorgenommene Reduktion des Invalideneinkommens um 6,7 % bundesrechtswidrig war. Ohne diese Parallelisierung ergab sich selbst unter Berücksichtigung des unbestrittenen leidensbedingten Abzugs von 10 % ein Invaliditätsgrad von nur 6,75 %, also unter der Rentenschwelle von Art. 18 Abs. 1 UVG. Ein zusätzlicher pauschaler Abzug von 10 % nach Art. 26bis Abs. 3 IVV kommt in der Unfallversicherung nicht zur Anwendung.
Entscheid
Die Beschwerde der Suva wurde gutgeheissen. Das vorinstanzliche Urteil wurde aufgehoben und der Einspracheentscheid bestätigt, womit kein Anspruch auf eine Invalidenrente nach UVG besteht.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Unfallversicherung ansehen