Assurance-accidents (retrait de recours)
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ erhob am 15. Januar 2026 Rekurs gegen den Entscheid der I. Sozialversicherungsgerichtskammer des Kantons Freiburg vom 15. Dezember 2025 betreffend einen Unfallversicherungsfall. Mit eingeschriebenem Schreiben vom 26. Februar 2026 erklärte er den Rückzug seines Rekurses.
Erwägungen
Aufgrund des Rückzugs ist der Rekurs gemäss Art. 32 Abs. 2 und Art. 71 LTF in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 PCF aus dem Rollen zu streichen. Die Anwendung von Art. 66 Abs. 2 LTF rechtfertigt das Verfahren ohne Erhebung von Kosten. Mangels eines weiterbestehenden Rechtsmittels entfällt eine inhaltliche Prüfung.
Entscheid
Das Verfahren wird aus dem Rollen gestrichen, da der Rekurs zurückgezogen wurde.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Unfallversicherung ansehen