Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Dem Bundesgericht lag eine Beschwerde des Bundesamts für Sozialversicherungen gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen in einer Angelegenheit der Invalidenversicherung vor. Mit Schreiben vom 9. Juli 2026 zog das Bundesamt seine am 17. Juni 2026 eingereichte Beschwerde aus formellen Gründen zurück.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde wirksam zurückgezogen wurde. Gestützt auf Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP ist ein solches Verfahren im vereinfachten Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als erledigt abzuschreiben.
Entscheid
Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. Eine materielle Beurteilung der Streitsache erfolgte nicht.
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