Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Gegenstand des bundesgerichtlichen Verfahrens war eine Beschwerde von A.A.________ und B.A.________ gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn im Bereich der IV. Nach Einreichung der Beschwerde liessen die Beschwerdeführerinnen mit Schreiben vom 18. Juni 2026 die Beschwerde wieder zurückziehen.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde wirksam zurückgezogen worden ist. Bei einem Rückzug ist das Verfahren gestützt auf Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im vereinfachten Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als erledigt abzuschreiben. Eine materielle Prüfung der Streitsache erfolgt in einem solchen Fall nicht.
Entscheid
Das bundesgerichtliche Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. Ein materieller Entscheid über den IV-rechtlichen Streitgegenstand erging nicht.
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