Invalidenversicherung (Invalidenrente)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer, Jahrgang 1968, beantragte eine Invalidenrente, die ihm zuletzt von der IV-Stelle St. Gallen aufgrund eines Invaliditätsgrades von 37% verweigert wurde. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen bestätigte diese Verweigerung, worauf der Beschwerdeführer Beschwerde vor Bundesgericht einlegte.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte, ob die Vorinstanz den Sachverhalt willkürlich festgestellt oder Bundesrecht verletzt hat. Es stellte fest, dass das kantonale Gericht korrekt auf die medizinischen Gutachten abgestellt und den Invaliditätsgrad bundesrechtskonform ermittelt hatte. Die Beschwerde enthielt keine hinreichenden Rügen, um die Beweiswürdigung oder Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz in Zweifel zu ziehen.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, und der Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen wird bestätigt.
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