Bundesgerichtsentscheid

Invalidenversicherung (Invalidenrente, Neuanmeldung)

8C_482/2025Entscheid vom 01.04.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ meldete sich nach einer Knieoperation und Reha erneut bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle und das Sozialversicherungsgericht hielten den Invaliditaetsgrad bei 5 % und lehnten eine Rente ab. Er foerdert im bundesgerichtlichen Verfahren, dass wegen eines Hyperextensionstraumas am linken Daumen weitere Abklaerungen erfolgen und ihm rückwirkend eine Invalidenrente zuerkannt werde.

Erwägungen

Das Bundesgericht überprüft nur gerügte Rechtsmängel und hält an den vorinstanzlichen Feststellungen fest. Die versicherungsinternen Aktenbeurteilungen durch den regionalen ärztlichen Dienst sind beweiskräftig und berücksichtigten sämtliche relevanten Befunde zum Daumentrauma. Es liegt kein offensichtlicher Beweis- oder Verfahrensmangel vor, der weitere Abklärungen oder eine Rentenzuerkennung rechtfertigen würde.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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