Bundesgerichtsentscheid

Assurance-accidents (indemnité pour atteinte à l'intégrité)

8C_508/2025Entscheid vom 19.03.2026UnfallversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin A.________ erlitt 2021 eine Knieverletzung bei einem Unfall, die zu einer Fraktur des rechten lateralen Tibiaplateaus führte. Die Unfallversicherung legte eine Integritätsschadenentschädigung von 10 % fest, was A.________ anfocht und eine Erhöhung auf mindestens 30 % forderte. Gegen die kantonale Abweisung ihres Rekurses legte sie Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Integritätsschaden anhand objektiver medizinischer Kriterien zu bewerten ist. Der Sachverständige der Versicherung sah eine zukünftige Entwicklung zu einer Arthrose als möglich, bestätigte jedoch nur eine aktuelle Beeinträchtigung von 10 %. Eine höhere Quote war aufgrund der unklaren medizinischen Prognose nicht gerechtfertigt. Eine Anpassung wäre lediglich bei späterer wesentlicher Verschlechterung möglich.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen, und der Integritätsentschädigungssatz von 10 % bleibt bestehen. Die Beschwerdeführerin trägt die Verfahrenskosten von 800 CHF.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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