Bundesgerichtsentscheid

Sozialhilfe (Verwaltungsverfahren, innerkantonale Zuständigkeit)

8C_538/2025Entscheid vom 16.07.2026Gesundheitswesen & soziale SicherheitOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Nach der Räumung ihrer Wohnung in Langnau am Albis zogen A.A.________ und sein volljähriger Sohn im Oktober 2023 in Hotels in U.________ und später in V.________; ab Mai 2024 wohnten sie in W.________. Am 3. Januar 2024 beantragten sie bei der Gemeinde Langnau am Albis wirtschaftliche Sozialhilfe, welche mit der Begründung verweigert wurde, die Gemeinde sei nach dem Wegzug nicht mehr örtlich zuständig. Streitig war vor Bundesgericht, ob der sozialhilferechtliche Wohnsitz in Langnau am Albis trotz des Hotelaufenthalts fortbestand.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte zunächst, dass eine allfällige Gehörsverletzung im Rekursverfahren vor dem Verwaltungsgericht geheilt werden konnte, weil dieses die für den Zuständigkeitsstreit massgeblichen Tatsachen- und Rechtsfragen frei prüfen konnte und eine Rückweisung bloss zu einem formalistischen Leerlauf geführt hätte. Materiell stellte es klar, dass sich die innerkantonale Zuständigkeit nach dem zürcherischen Sozialhilfegesetz richtet und der Unterstützungswohnsitz mit dem Wegzug aus der Gemeinde endet, sofern kein bloss vorübergehender Aufenthalt zu einem klar befristeten Sonderzweck vorliegt. Die Vorinstanz durfte willkürfrei annehmen, dass die Beschwerdeführer Langnau am Albis nicht nur kurzfristig verlassen hatten, sondern auf unbestimmte Zeit weggezogen waren, zumal sie ausserhalb der Gemeinde über Monate in Hotels wohnten, keine Rückkehrabsicht darlegten und ein von der Gemeinde angebotenes Notwohnungsangebot nicht annahmen. Weder das Zuständigkeitsgesetz noch Art. 3 Abs. 1 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vermochten daran etwas zu ändern.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Die Gemeinde Langnau am Albis war im Zeitpunkt des Gesuchs für die Ausrichtung wirtschaftlicher Sozialhilfe örtlich nicht zuständig.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Gesundheitswesen & soziale Sicherheit ansehen

Verwandte Entscheide