Bundesgerichtsentscheid

Assurance-accidents (procédure administrative)

8C_552/2025Entscheid vom 08.04.2026UnfallversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Versicherte verlor 2021 bei einem Arbeitsunfall die Distalphalanx des rechten Hallux. Die CNA lehnte im Februar 2024 eine Entschaedigung fuer die Integritaetsbeeintraechtigung ab. Seine fristgerechte Opposition wurde trotz mehrfach gewährter Fristverlaengerungen wegen unzureichender Motivation formell als unzulässig erklärt, was das Kantonsgericht Vaud bestätigte.

Erwägungen

Nach Art. 10 OPGA muss eine Opposition mit klaren Schlussanträgen und einer begründeten Darstellung eingereicht werden; bei formellen Mängeln ist eine Nachfrist unter Androhung der Unzulässigkeit zu gewähren. Im Fall einer professionellen Vertretung dürfen Verlängerungen nur eingeräumt werden, wenn bei spät erteilter Vollmacht im nicht verlängerbaren Endspurt die Zeit zur Nachbesserung fehlte. Der Versicherte hat weder die wesentlichen Ablehnungsgründe konkret bestritten noch eine Rechtfertigung für den Verzug seines medizinischen Gutachtens trotz ausreichend langer Frist geliefert, sodass die formelle Unzulässigkeit zu Recht ausgesprochen wurde.

Entscheid

Der Rekurs wird abgewiesen.

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