Bundesgerichtsentscheid

Assurance-accidents (lien de causalité)

8C_564/2025Entscheid vom 13.03.2026UnfallversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Versicherte, ein Pâtissier, erlitt am 5. August 2018 bei einem Fahrradunfall Verletzungen an Schulter und Handgelenk. Streitgegenstand ist die Übernahme der Leistungen durch den Unfallversicherer über den 5. Februar 2019 hinaus, insbesondere in Bezug auf mögliche langfristige Leistungen wie eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung.

Erwägungen

Das Gericht stellte fest, dass die kantonale Instanz unvollständig über den gesamten Streitgegenstand entschieden hatte, da sie den Anspruch auf längerfristige Leistungen wie Invalidenrente und Integritätsentschädigung nicht geprüft hatte. Gemäß Art. 19 Abs. 1 UVG müssen der Abschluss der medizinischen Leistungen und die Prüfung des Rentenanspruchs miteinander behandelt werden. Das Unterlassen dieser Prüfung stellt einen formellen Rechtsverweigerungstatbestand dar.

Entscheid

Der Entscheid der Vorinstanz wird insoweit reformiert, dass die Angelegenheit an den Unfallversicherer zurückverwiesen wird, um eine Prüfung der Ansprüche auf Invalidenrente und Integritätsentschädigung ab dem 1. September 2022 vorzunehmen.

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