Assistenza sociale (restituzione)
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ erhielt von Februar 2023 bis Juli 2024 Sozialhilfe. Die USSI forderte die Rückerstattung von 42'413.55 Fr. und erliess eine Busse von 300 Fr. pro Monat für drei Monate wegen angeblicher Konkubinatsbeziehung und unvollständiger Angaben. Das kantonale Versicherungsgericht wies seinen Rekurs ab.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüft ausschliesslich Rechtsverletzungen und nur offenkundiges Willkür im Sachverhalt. Die Vorinstanz hat alle Indizien (frühere Beziehungsbestätigungen, geringen Stromverbrauch, Zeugenaussagen der Hauswarte) gesamthaft und nachvollziehbar gewürdigt, ohne den Beweisinhalt zu verkennen. Neue Beweismittel waren unzulässig und das Gehör wurde nicht verletzt.
Entscheid
Der Rekurs wird abgewiesen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Gesundheitswesen & soziale Sicherheit ansehen