Bundesgerichtsentscheid

Assurance-accidents (rente d'invalidité; indemnité pour atteinte à l'intégrité)

8C_689/2025Entscheid vom 30.04.2026UnfallversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der 1979 geborene Versicherte verletzte sich 2011 bei einem Sturz auf einer Baustelle an der linken Schulter; die SUVA übernahm zunächst die UV-Leistungen, verneinte später aber unfallkausale Dauerschäden sowie einen Anspruch auf Invalidenrente und Integritätsentschädigung. Nach mehreren medizinischen Abklärungen und einem ersten kantonalen Rückweisungsentscheid sprach das Genfer Sozialversicherungsgericht gestützt auf ein gerichtliches bidisziplinäres Gutachten ab 9. Oktober 2014 eine Invalidenrente bei 100 % Invalidität sowie eine Integritätsentschädigung von 27,5 % zu. Streitgegenstand vor Bundesgericht war, ob diese Leistungszusprache bundesrechtskonform ist.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde, weil der kantonale Rückweisungsentscheid materiell einem Endentscheid gleichkam. In der Sache mass es dem gerichtlichen Gutachten volle Beweiskraft bei: Der orthopädische Experte bejahte ein unfallkausales komplexes regionales Schmerzsyndrom mit anhaltender Funktionslosigkeit des linken Arms, und der neurologische Experte schloss sich dieser Einschätzung an. Die Einwände der SUVA gegen die Berücksichtigung von Überlastungsbeschwerden an der rechten Schulter und gegen angebliche Widersprüche betreffend lombale Beschwerden vermochten die Schlüssigkeit des Gutachtens nicht ernsthaft zu erschüttern, zumal die beruflichen Abklärungen eine praktisch vollständige Erwerbsunfähigkeit bestätigten. Auch der Beginn des Rentenanspruchs am Tag nach Erreichen des medizinischen Endzustands entsprach Art. 19 Abs. 1 UVG; dass zuvor Taggelder ausgerichtet worden waren, änderte daran nichts.

Entscheid

Die Beschwerde der SUVA wurde abgewiesen. Es bleibt dabei, dass der Versicherte ab 9. Oktober 2014 Anspruch auf eine UV-Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 100 % sowie auf eine Integritätsentschädigung von 27,5 % hat.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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