Bundesgerichtsentscheid

Invalidenversicherung (Invalidenrente)

8C_729/2025Entscheid vom 07.04.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der 1984 geborene A. arbeitete bis Dezember 2020 als Paketzusteller und meldete sich wegen einer Hals-Nacken-Verletzung und Nervenentzuendung bei der IV-Stelle zum Leistungsbezug an. Nach erfolglosen Eingliederungsmassnahmen liess die IV-Stelle ein polydisziplinaeres Gutachten der SMAB vom Mai 2023 erstellen und wies den Antrag auf Invalidenrente im Mai 2024 ab. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid im September 2025, worauf A. beim Bundesgericht Beschwerde einreichte.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz die massgeblichen Bestimmungen des IVG und ATSG sowie die Praxis zur Einkommensvergleichsmethode und zur Beweiswuerdigung medizinischer Gutachten korrekt angewandt hat. Es bewertete das SMAB-Gutachten vom 1. Mai 2023 als voll beweiskraeftig und ermittelte ab Juli 2020 eine Arbeitsfaehigkeit von 70% und damit einen Invaliditaetsgrad von 29%, was keinen Rentenanspruch begruendet. Einwendungen zur Gutachterauswahl, psychiatrischen Beurteilung und weiteren Aktenberichten erachtete es als unbegruendet.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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