Bundesgerichtsentscheid

Invalidenversicherung (Rechtsverzögerung)

8C_98/2026Entscheid vom 07.05.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdefuehrer erhob beim Bundesgericht Rechtsverzoegerungsbeschwerde gegen das Bundesverwaltungsgericht, weil dieses ueber seine am 22. Mai 2023 eingereichte Beschwerde gegen eine befristete ganze IV-Rente noch nicht entschieden hatte. Waerend des bundesgerichtlichen Verfahrens faellte das Bundesverwaltungsgericht am 25. Februar 2026 ein Urteil in der Hauptsache und wies die dortige Beschwerde ab.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass fuer eine Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzoegerungsbeschwerde ein aktuelles und praktisches schutzwuerdiges Interesse nach Art. 89 Abs. 1 lit. c BGG auch noch im Zeitpunkt des Entscheids bestehen muss. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 2026 fiel dieses Interesse dahin, weshalb das Verfahren als gegenstandslos abzuschreiben war. Fuer die summarische Beurteilung des mutmasslichen Prozessausgangs stellte das Bundesgericht fest, dass die Verfahrensdauer von rund 33 Monaten seit Anhaengigmachung beziehungsweise rund 17 Monaten seit Behandlungsreife zwar lang erscheine, die Schwelle einer unrechtmaessigen Verzoegerung aber noch nicht ueberschreite. Daran aendere auch nichts, dass die kurz vor dem Entscheid gewaerte Gehoersmoeglichkeit zum Abzug vom Tabellenlohn allenfalls nicht erforderlich gewesen sein koennte, weil das Bundesverwaltungsgericht anschliessend zeitnah entschieden habe.

Entscheid

Die Rechtsverzoegerungsbeschwerde wurde als gegenstandslos abgeschrieben. Materiell waere sie nach summarischer Pruefung voraussichtlich abgewiesen worden.

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