Bundesgerichtsentscheid

Invalidenversicherung

8F_4/2026Entscheid vom 03.06.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ stellte beim Bundesgericht ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil vom 29. November 2023 in einer Angelegenheit der Invalidenversicherung. Nach Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege wurde sie zur Leistung eines Kostenvorschusses verpflichtet. Trotz Fristansetzung und Nachfrist bezahlte sie den Vorschuss nicht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass der verlangte Kostenvorschuss auch innert der angesetzten Nachfrist nicht geleistet wurde. Nach Art. 62 Abs. 3 BGG ist in einem solchen Fall auf das Rechtsmittel nicht einzutreten. Der Entscheid erging im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG. Das mit dem Revisionsgesuch verbundene Sistierungsgesuch wurde wegen des Nichteintretens gegenstandslos.

Entscheid

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten. Damit blieb das frühere bundesgerichtliche Urteil unverändert bestehen.

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