Staats- und Gemeindesteuern des Kantons St. Gallen und direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2018
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Eheleute A.A.________ und B.A.________ erhoben beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen betreffend Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer der Steuerperiode 2018. Das Bundesgericht verlangte einen Kostenvorschuss und setzte nach Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege eine letztmalige Frist zur Zahlung an. Die Beschwerdeführer leisteten den Kostenvorschuss innert Frist nicht.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Verfügung über die letztmalige Frist zur Bezahlung des Kostenvorschusses den Beschwerdeführern zugestellt worden war und sie die Zahlung dennoch unterliessen. Bei nicht fristgerechter Leistung des rechtsgültig verlangten Kostenvorschusses ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Der Entscheid konnte deshalb im vereinfachten Verfahren durch die Abteilungspräsidentin als Einzelrichterin nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG ergehen.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Eine materielle Prüfung der steuerrechtlichen Streitpunkte zur Steuerperiode 2018 findet nicht statt.
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