Invalidenversicherung
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ erhob gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 16. Dezember 2025 Beschwerde an das Bundesgericht in einer Angelegenheit der Invalidenversicherung. Mit Schreiben vom 6. Juli 2026 zog er diese Beschwerde wieder zurück.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde ausdrücklich zurückgezogen hat. Ein solcher Rückzug führt gestützt auf Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP dazu, dass das Verfahren im vereinfachten Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist.
Entscheid
Das Bundesgericht schrieb das Verfahren infolge Rückzugs der Beschwerde ab. Zu einer materiellen Beurteilung des IV-rechtlichen Streitgegenstands kam es nicht.
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