Prévoyance professionnelle
Zusammenfassung
Sachverhalt
Mehrere Arbeitnehmer einer Genfer Unternehmung, die vor allem Kanalreinigung und Sanierung betreibt, verlangten Leistungen der Stiftung FAR und machten geltend, die Arbeitgeberin sei über den 31. Dezember 2018 hinaus der CCT RA unterstellt geblieben. Die Vorinstanz verneinte zwar eine echte gemischte Unternehmung, nahm aber gestützt auf Treu und Glauben eine befristete Weiterunterstellung bis zum 28. Februar 2021 an und sprach zwei Arbeitnehmern reduzierte Übergangsrenten zu. Dagegen erhoben sowohl sechs Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeberin Beschwerde an das Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass im Verfahren nach Art. 73 BVG nur die Ansprüche auf Leistungen der beruflichen Vorsorge zu beurteilen waren; die Arbeitgeberin konnte deshalb nur ihre eigene Unterstellung anfechten, nicht aber Leistungen für Arbeitnehmer in eigenem Namen verlangen, und die Arbeitnehmer konnten keine Rechte Dritter geltend machen. Materiell bestätigte das Gericht, dass der Bereich «travaux» keine organisatorisch autonome Betriebseinheit bildete: Die Bauarbeiten waren personell und funktional nicht klar abgegrenzt, eng in die Haupttätigkeit der Kanalreinigung eingebunden und traten am Markt nicht als eigenständiges Angebot auf. Damit lag keine echte gemischte Unternehmung vor, sodass die Gesellschaft nicht aufgrund des materiellen Geltungsbereichs der CCT RA weiter unterstellt blieb. Der von der Vorinstanz gewährte dreijährige Übergangsschutz verletzte jedoch Bundesrecht, weil blosse langjährige Beitragszahlungen und allgemeine Rentenerwartungen keine geschützte Vertrauensposition mit konkreten, irreversiblen Dispositionen begründen und eine Analogie zur dreijährigen Kündigungsfrist bei freiwilliger affiliation unzulässig war.
Entscheid
Die Beschwerde der sechs Arbeitnehmer wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Beschwerde der Arbeitgeberin wurde teilweise gutgeheissen, und die Feststellung einer Unterstellung bis zum 28. Februar 2021 wurde aufgehoben; die Gesellschaft war ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr der CCT RA unterstellt.
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