Assurance-invalidité (condition de recevabilité)
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen eine Entscheidung des kantonalen Versicherungsgerichts des Kantons Waadt ein, das ihren vorherigen Rekurs als unzulässig erklärt hatte. Streitgegenstand war die Frage der prozessualen Zulässigkeit ihrer Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der eingereichten Beschwerde von Amtes wegen und stellte fest, dass die Beschwerde den Anforderungen des Bundesgerichtsgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Begründungspflichten, nicht genügte. Die Beschwerdeschrift diskutiere nicht konkret die rechtlichen und tatsächlichen Argumente der vorinstanzlichen Entscheidung, was eine Unzulässigkeit des Rechtsmittels bedinge.
Entscheid
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt, und die beantragte unentgeltliche Rechtspflege wird mangels Erfolgsaussichten verweigert. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Invalidenversicherung ansehen