Imposta cantonale del Cantone Ticino e imposta federale diretta, periodo fiscale 2019
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.A. und B.A. erhoben gegen eine Entscheidung der Steuerverwaltung des Kantons Tessin betreffend ihre Steuerveranlagung für das Jahr 2019 Beschwerde. Diese wurde von der kantonalen Steuerkammer als unzulässig erklärt, da die geforderte Zahlung eines Kostenvorschusses nicht rechtzeitig erfolgte.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüft, ob die Anwendung des kantonalen Rechts, insbesondere von Art. 231 Abs. 1 LT/TI, gegen verfassungsmässige Rechte verstösst. Es gelangt zum Schluss, dass kein exzessiver Formalismus vorliegt, da die Anforderungen klar kommuniziert wurden und durch die zuständige Behörde begründbar sind. Die Vorwürfe bezüglich Diskriminierung und Willkür werden mangels stichhaltiger Beweise abgewiesen.
Entscheid
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt die Entscheidung der kantonalen Steuerkammer.
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