Bundesgerichtsentscheid

Assurance-invalidité (retrait du recours)

9C_195/2026Entscheid vom 16.06.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ erhob am 13. März 2026 beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 24. Februar 2026 in einer Angelegenheit der IV. Mit Schreiben vom 11. Juni 2026 erklärte er den Rückzug dieser Beschwerde. Streitgegenstand vor Bundesgericht war damit nur noch die prozessuale Folge dieses Rückzugs.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde ausdrücklich zurückgezogen hatte. Ein solcher Rückzug führt nach Art. 32 Abs. 2 und Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP zur Abschreibung des Verfahrens. Eine materielle Prüfung des angefochtenen kantonalen Urteils fand deshalb nicht mehr statt.

Entscheid

Das Bundesgericht schrieb das Beschwerdeverfahren infolge Rückzugs als erledigt ab. Über die Sache selbst wurde materiell nicht entschieden.

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