Bundesgerichtsentscheid

Assurance-invalidité (condition de recevabilité)

9C_196/2026Entscheid vom 27.04.2026InvalidenversicherungOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2026 im Invalidenversicherungsverfahren. Der angefochtene Entscheid wurde dem Beschwerdeführer am 2. Februar 2026 zugestellt. Der Beschwerdeführer reichte seine Eingaben erst am 6. und 10. März sowie am 1. April 2026 ein.

Erwägungen

Nach Art. 100 Abs. 1 LTF ist die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Zustellung einzureichen. Die Frist begann am 3. Februar 2026 und endete mangels Unterbrechungs- oder Ausschlusszeiten nach Art. 44–46 LTF am 4. März 2026. Da die Eingaben erst danach eingingen, ist die Beschwerde verspätet.

Entscheid

Die Beschwerde ist unzulässig.

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