Bundesgerichtsentscheid

Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Schaffhausen, Steuerperioden 2010-2013

9C_205/2026Entscheid vom 26.03.2026Öffentliche Finanzen & AbgaberechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Steuerpflichtigen A.A. und B.A. fochten die Verfügung des Obergerichts des Kantons Schaffhausen betreffend die Wiederherstellung der Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses für die Steuerperioden 2010-2013 an. Das Obergericht hatte das Gesuch als verspätet und unbegründet abgelehnt.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass das Gesuch der Steuerpflichtigen um Wiedereinsetzung in den früheren Stand nicht rechtzeitig eingereicht wurde. Es argumentierte, dass die Zustellungsfiktion und die entsprechende Fristberechnung rechtmässig waren und die Vorbringen der Steuerpflichtigen keine sachbezogene Begründung enthielten.

Entscheid

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab.

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