Impôts cantonaux et communaux du canton de Vaud et impôt fédéral direct, périodes fiscales 2017 à 2019 et 2021 (condition de recevabilité)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Ehegatten A.A. und B.A. focht in einem am 16. Februar 2026 ergangenen Urteil des Waadtländer Verwaltungs- und Öffentlichkeitsgerichtes zu kantonalen und kommunalen Steuern des Kantons Waadt sowie zur direkten Bundessteuer für die Steuerperioden 2017 bis 2019 und 2021 an. Das Urteil wurde ihnen gemäss Postverfolgung am 21. Februar 2026 zugestellt. Das Rechtsmittel wurde am 25. März 2026 beim Bundesgericht eingereicht.
Erwägungen
Nach Art. 100 Abs. 1 LTF muss der Rekurs innerhalb von 30 Tagen nach der vollständigen Verfügungseingabe erhoben werden; die Frist beginnt gemäss Art. 44 Abs. 1 LTF am Tag nach der Zustellung. Nach Postverfolgung wurden die Rekurrenten am 21. Februar 2026 belehrt, wodurch die Rekursfrist am 23. März 2026 endete. Das am 25. März 2026 eingegangene Rechtsmittel verstiess gegen diese Frist und ist daher formell verspätet.
Entscheid
Der Rekurs ist unzulässig.
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