Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Zürich sowie direkte Bundessteuer, Steuerperioden 2021-2025
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige legt gegen die Festsetzung der Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Zürich sowie der direkten Bundessteuer für die Steuerperioden 2021–2025 Einsprache ein. Er macht Abzüge für Unterhaltsleistungen und private Vorsorgebeiträge geltend, die das Steueramt nicht anerkennt. Das kantonale Verwaltungsgericht weist die Beschwerden ab.
Erwägungen
Der Beschwerdeführer hat die Voraussetzungen für den Abzug von Unterhaltszahlungen nicht hinreichend dargelegt. Die kantonale Praxis zur Anerkennung privater Vorsorgebeiträge entspricht dem Gesetz. Bei der direkten Bundessteuer sind sowohl Steuerfuss als auch Steuerobjekt korrekt festgelegt. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots ist nicht ersichtlich.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen. Die angefochtenen Steuerveranlagungen bleiben bestehen.
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